BRILÉN - Garne aus Polyester für intelligente Anwendungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen
Für Verkaufsverträge Warenübergabe zwischen den Parteien
1 .- Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen finden Anwendung auf einen jeglichen Kauf-oder Liefervertrag zwischen den Vertragspartnern, au¿er wenn diese schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Die Angebote und die Kostenvoranschläge seitens des Verkäufers sind nicht bindend für denselbigen, wobei der Kaufvertrag einzig und allein durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande kommt.
Die vorliegenden Verkaufsbedingungen sind nur durch ein schriftliches Übereinkommen zwischen den Vertragspartnern veränderbar, wonach in diesem Sinne die Klauseln und Bedingungen ungültig sind, die gedruckt oder handschriftlich auf den Bestellungen, Briefen oder anderen Dokumenten, vom Käufer ausgestellt, auftreten.
Eine Veränderung seitens des Verkäufers der vorliegenden Verkaufsbedingungen betrifft nicht vorher geschlossene Verträge.
Alle zukünftigen Warenkäufe, die der Käufer beim Verkäufer tätigt, unterliegen , in Abwesenheit einer anders lautenden Übereinkunft seitens der Vertragspartner, den vorliegendenen allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2 .- Place
  3 .- Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt, sobald der Auftrag seitens des Verk¿ufers best¿tigt wurde, der Verk¿ufer vom K¿ufer die notwendigen technischen Unterlagen vollst¿ndig erhalten hat, sobald die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten erbracht wurden und die erforderlichen offiziellen Genehmigungen erteilt wurden. Der Liefertermin gilt als erf¿llt, sobald die Ware am vereinbarten Ort zur Verfrachtung bereit steht.
Die Lieferzeit wird angemessen verl¿ngert, wenn Motive, die sich dem Willen und der Einflussnahme des Verk¿ufers entziehen, eine Einhaltung der Lieferzeit unm¿glich machen.
Gleichfalls verl¿ngert sich die Lieferzeit, wenn der K¿ufer seine urspr¿ngliche Bestellung ab¿ndert oder bei der Erf¿llung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ger¿t, insbesondere, wenn der K¿ufer die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig ¿bergeben hat oder bei den vereinbarten Zahlungen nicht p¿nktlich nachgekommen ist.

4 .- Preis
Alle Preise verstehen sich Netto, ab Werk, in Euro, ohne jeglichen Abzug, au¿er wenn etwas Gegenteiliges vereinbart wurde.
Die Preise können seitens des Verkäufers geändert werden, wobei der Käufer ein 7 tägiges Rücktrittsrecht ab der Bekanntgabe der neuen Tarife besitzt, falls er nicht einverstanden ist.
Die Preise beinhalten keine Steuern, Gebühren und andere Belastungen, weder genereller noch besonderer Art, die zu Lasten des Käufers gehen, au¿er es wurde unter Berücksichtigung der in diesem Fall gültigen Incoterms und/oder der Lieferbedingungen schriftlich etwas anderes vereinbart.

5 .- Wie zu zahlen
Au¿er wenn schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, so ist jede Bestellung Netto, ohne Rabatt, und ohne Abzug, ohne Verrechnung und ohne Einbehaltung von Zahlungen seitens des Käufers zu bezahlen.
Die vereinbarten Zahlungsfristen sind vom Käufer sogar einzuhalten, wenn der Verkäufer aus Gründen jenseits seiner Einflussnahme mit der Lieferung in Verzug geraten ist.
Wenn der Verkäufer es wegen der finanziellen Situation des Käufers für angebracht hält, kann er vom Käufer die für notwendig erachteten Sicherheiten verlangen, um sich der rechtmä¿igen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Käufers zu vergewissern. Bis zur Leistung der geforderten Sicherheiten bleibt es dem Verkäufer überlassen die Warenlieferungen einzustellen.
In dem Fall, dass als Garantie vom Verkäufer irgendeine Bürgschaft verlangt wird, so muss für dieselbige das vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Formular mit entsprechendem Wortlaut verwendet werden.

6 .- Zinsen
Vom vereinbarten Zahlungstermin an, muss der Kunde nach Artikel 7.2 des Gesetzes 3/2004, vom 29 de Dezember, über Ma¿nahmen zum Kampf gegen Säumigkeit bei gewerblichen Operationen für den ausstehenden Betrag Verzugszinsen bezahlen. Wenn der Kunde mit einer Zahlung oder einer vor mehr als 2 Wochen vereinbarten Garantieleistung in Verzug gerät, werden alle von ihm geschuldeten Ausstände sofort fällig.

7 .- Die Annahme von Waren
Aufgabe des Käufers ist es, die Warensendungen bei Anlieferung auf Menge und Qualität zu prüfen. Wurde die Ware vom Käufer überprüft und gutgehei¿en, so gillt sie als vom Käufer angenommen, wobei dieser auf zukünftige Reklamationen verzichtet. Gleichfalls verfügt der Käufer über eine 30 tägige Frist, um versteckte Mängel beim Verkäufer zu reklamieren.Nach Ablauf dieser Frist verliert der Käufer diesbezüglich jegliches Reklamationsrecht gegenüber dem Verkäufer.
Was die Beanstandungen der Verwendung, dem Verkauf oder dem Vertrieb der verkauften oder übergebenen Produkte entsprechend betrifft, egal, ob es sich um das einzelne Produkt handelt oder um eine Kombiantion mit anderen Produkten, Bestandteien oder Verpackungen handelt, oder um irgendeine andere Beschwerde bezüglich des Vertrags, so bleiben die Rechte des Käufers und die Haftung des Verkäufers auf den Umtausch der entsprechenden Produkte oder auf die Rückerstattung des Kaufpreises beschränkt, je nachdem wofür sich der Verkäufer entscheidet. Der Käufer hat nicht das Recht die einmal angenommene Ware zurüchzugeben, sobald die Frist zur Anzeige von Mängeln verstrichen ist. Die Haftung des Verkäufers übersteigt niemals den Wert der betroffenen Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs.

8 .- Discount Domain
Bis zur vollst¿ndigen Bezahlung der gelieferten Ware bleibt der Verk¿ufer Eigent¿mer derselbigen. Der K¿ufer befugt den Verk¿ufer, dessen Eigentumsvorbehaltsrecht bei ¿ffentlichen Registern und Archiven anzumelden und ist dazu verpflichtet, eine jegliche daf¿r notwendige Unterschrift zu leisten.
9 .- Packaging
Der Käufer erwirbt das Eigentum an den Verpackungsmaterialien au¿er wenn: a) auf dem Verpackunksmaterial angezeigt wird, dass der Verkäufer oder ein Dritter sich das Eigentum daran vorbehält; oder
b) auf dem Lieferschein oder einem anderen der Sendung beigelegten Dokument ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers oder eines Dritten vorgemerkt ist. In diesen Fällen ist in der zuvor genannten Klausel ein "Eigentumsvorbehalt"vorgesehen.

10 .- Garantie
Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte zu Liefertermin den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
Die Produkte werden ohne nachträgliche Garantien verkauft und ohne jegliche Zusage bezüglich ihrer Verarbeitungsmöglichkeiten, möglichen Verwendungen und Möglichkeiten zur Kommerzialisierung.
Der Verkäufer ist für die Reparatur oder den Ersatz einer jeglichen Ware verantwortlich, bei der vor Ablauf der Garantiezeit festgestellt wird, dass sie aufgrund minderwertiger Rohstoffe unbrauchbar ist oder dass sie fehlerhaft oder schlecht verarbeitet ist.
Wenn der Mangel einer Lieferung trotz Reparatur oder Ersatz nicht abgestellt werden konnte, so ist der Verkäufer dazu befugt, die fehlerhafte Ware gegen Erstattung der erhaltenen Zahlungen abzuholen.
Es bleiben alle Mängel au¿erhalb der Einflussnahme des Verkäufers von der Garantie und Haftung ausgeschlossen, besonders wenn es sich um das Ergebnis einer normalen Abnutzung, falsche Information seitens des Käufers, unsachgemä¿e Instandhaltung, Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung, um die Verwendung eines jeglichen ungeeigneten Materials, den Einfluss einer chemischen oder elektrolytischen Aktion, etc.handelt
Wenn der Käufer anführt, dass eine vom Verkäufer garantierte Eigenschaft bezüglich der technischen Spezifikationen der Ware nicht erreicht wurde, so ist die Garantie nur gültig, wenn dem Verkäufer die Gelegenheit dazu gegeben wird, das Nichterreichen der garantierten Parameter zu überprüfen.
Die Garantie seitens des Verkäufers ist an die Erfüllung der mit dem Käufer vereinbarteb Zahlungsbedingungen gebunden.

11 .- Damage
Die Garantieansprüche und die Haftbarkeit des Kunden werden vollständig durch diese Klauseln abgedeckt. Solange keine besonderen rechtsverbindlichen Gesetze dagegen sprechen, kann der Käufer keinesfalls vertragliche oder au¿ervertragliche unbegrenzte Schadensersatzansprüche wegen Produktions-, Nutzungs-, Bestellungs- oder Gewinnausfall stellen oder wegen eines jeglichen anderen direkten, indirekten oder Folgeschadens.
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet den Kunden für die bei dem Auftrag entstandenen Nachbesserungskosten zu entschädigen.

12 .- Haftungsgrenze
Die Preise des Verkäufers werden auf der Grundlage einer rechtsmä¿igen Begrenzung seiner Höchsthaftung aufgestellt und verhandelt. Die Kunden haben ihre eigenen Methoden zur Risikobegrenzung, und diese zu verdoppeln wäre überflüssig.
Der Verkäufer ist dazu bereit, höhere Haftungsgrenzen bei einer entsprechenden proportionalen Preiserhöhung zu verhandeln.
Au¿er wenn Gegenteiliges vereinbart wurde, so übersteigt die Haftung des Verkäufers niemals den Wert der betroffenen Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Der Verkäufer haftet nur bis zu diesem Höchstwert, sogar wenn er den Schaden fahrlässig verursacht oder seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, au¿er im Falle des Betrugs seitens des Verkäufers.

13 .- Patente
Der Verkauf der Ware durch den Verk¿ufer beinhaltet auf keinen Fall irgendeine Lizenz f¿r ein Patent die Produkte oder ihre Zusammensetzung betreffend und der K¿ufer tr¿gt die ganze Verantwortung f¿r Patentverletzungen, die durch den Gebrauch oder Weiterverkauf der Ware entstehen k¿nnten, egal ob die Ware individuel, in Kombination mit anderen Materialien oder in irgendeinem anderen Weiterverarbeitungsprozess Verwendung findet.

14 .- Versicherung
Der Besitz- und die Gefahr gehen vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware zu den vereinbarten Lieferbedingungen zum Versand bereit steht.
Im Falle, dass der Versand der Ware sich aufgrund von Geschehnissen, die au¿erhalb der Einflussnahme des Verkäufgers liegen, verzögert, so wird die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert und versichert. Der Transport erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.
In der Verantwortung der Käufers liegt es die Ware gegen jegliches Risiko zu versichern.
Der Verkäufer kann vom Kunden eine Kopie der fristgerechten Zahlung des letzten Versicherungsbeitrags für die entsprechenden Versicherungen verlangen. Die genannten Versicherungen müssen mindestens solange laufen, wie es vorraussichtlich dauern würde, dem Kunden die Ware zuzustellen.


15 .- Die Nichteinhaltung des K¿ufers
Im Falle der Nichterf¿llung oder bei Vers¿umnis der fristgerechten oder angemessenen Erf¿llung einer jeglichen Verpflichtung seitens des K¿ufers, so wie im Falle der von der Gl¿ubigerversammlung erkl¿rten Gesch¿ftsr¿umung oder Aufl¿sung seines Unternehmens, hat der Verk¿ufer das Recht, teilweise oder vollst¿ndig vom Vertrag zur¿ckzutreten oder seine vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Dies erfolgt durch schriftliche Mitteilung, ohne nachtr¿gliche Ank¿ndigung der Nichterf¿llung oder gerichtliches Einschreiten, und ohne dass der Verk¿ufer f¿r Sch¿den haftet, unter Wahrung anderer dem Verk¿ufer zustehenden Rechte.
Sobald einer der zuvor genannten Umst¿nde eintritt, werden alle Forderungen, die der Verk¿ufer gegen¿ber dem K¿ufer hat, sofort f¿llig.
Wenn der K¿ufer den Gesamtbetrag nicht p¿nktlich oder vollst¿ndig bezahlt, so ist er auf Verlangen des Verk¿ufers zur R¿ckgabe der nicht bezahlten Waren verpflichtet.
In dem Fall, dass besagte Produkte nicht vom K¿ufer zur¿ckgegeben werden, ist der Verk¿ufer, unter Wahrung seiner ¿brigen Rechte, dazu berechtigt, die verkauften Produkte ohne erneute Anforderung, Verlautbarung oder gerichtliches Einschreiten zur¿ckzuerhalten.

16 .- Force Majeure
"Höhere Gewalt" bedeutet im Sinne des vorliegenden Vertrags die Existenz einer jeglichen Zufälligkeit, irgendeines Umstandes oder Grundes, der au¿erhalb der Einflussnahme der Partei liegt, die diesen geltend macht, einschlie¿lich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände: Gesetzliche Auflage oder Erfüllung einer solchen, Regulierung, Verordnung, Anweisung oder Eingabe einer jeglichen Behörde (national, staatlich, ausgehend von der Autonomie, provinziell oder munizipal), Beschlagnahmung, Meuterei, Krieg, Unruhen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Explosionen, Streiks, Betriebsschlie¿ungen, Maschinenstillstand, Unmöglichkeit der Beschaffung von Rohstoffen, Betriebsmitteln, Kraftstoff oder Transport. Wenn infolge höherer Gewalt eine der beiden Parteien einer Verpflichtung aus dem vorliegenden Vertrag nicht nachkommen kann, was die Bezahlung der Ware nicht mit einschlie¿t, so wird besagte Partei von der Erfüllung ihrer Verpflichtung befreit, insofern sie der anderen den Zeitpunkt und den Grund der Unmöglichkeit der Pflichterfüllung wegen höherer Gewalt mitteilt. Die Partei, die sich auf die höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei, nachdem die Unmöglichkeit der Pflichterfüllung aufgrund höherer Gewalt eingetreten ist, sofort benachrichtigen.
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer weder für irgendwelche Verluste noch für aus der Nichterfüllung oder der nicht fristgerechten Erfüllung des Vertrages resultierende Folgeschäden, verursacht durch höhere Gewalt.
Diese Klausel gillt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer und für die Betriebsstätte beider. Trotz der vorigen Absätze dieses Paragrafen, wird der Käufer, wenn er augrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, in keinster Weise von seiner Annahme- und Zahlunngspflicht zuvor versandter Waren befreit, wenn er seitens des Verkäufers die schriftliche Mitteilung der Unmöglichkeit der Lieferung wegen höherer Gewalt bekommt; auch darf der Käufer unter Berufung auf die Unmöglichkeit der Lieferung seitens des Verkäufers veruracht durch höhere Gewalt, nicht mit der Zahlung in Verzug geraten.
Wenn die Unmöglichkeit der Lieferung wegen höherer Gewalt eintritt, so hat der Verkäufer das Recht, die Liefermengen nach Gutdünken auf seine Kunden zu verteilen, den eigenen betrieblichen Anforderungen anzupassen und dementsprechend auszuliefern.

17 .- Entsch¿digung
  18 .- Zuteilung
Keine der Parteien ist dazu berechtigt, den Vertrag teilweise oder vollst¿ndig ohne schriftliches Einverst¿ndnis der anderen Partei abzutreten, mit Ausnahme des Verk¿ufers, der den Vertrag teilweise oder vollst¿ndig an ein jedes zur selben Gruppe geh¿riges Unternehmen abtreten darf.

19 .- Kataloge und Dokumente
  20 .- Vertraulichkeit und Datenschutz
  21 .- Salvatorische
  22 .- Sprache
   
 
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